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Regeln

Solange man sich im mittelalterlichen Sein befindet, ist der Schwur der Grafschaft zu befolgen:

Jedes Mitglied ist dazu angehalten, sich an der Kommunikation in seinem jeweiligen Gebiet zu beteiligen, selbst wenn es nur eine Absage wie „Sry, kann leider nicht“ ist.

Es ist nochmals zu erwähnen, dass jedem – intern wie extern – mit Respekt und Freundlichkeit zu begegnen ist. Unsere Gemeinschaft kennt die Wörter Ehre, Ehrlichkeit, Loyalität, Aufrichtigkeit und Respekt und lebt diese. Ebenso ist darauf zu achten, dass man sich benimmt und den Verein und die Gemeinschaft nicht in Verruf bringt, insbesondere durch Beleidigungen anderer Vereine oder Mitglieder oder übermäßigen Alkoholkonsum usw.

Wenn jemand länger abwesend ist oder nicht mehr mitfährt bzw. inaktiv ist, wird dies gemäß unseres offenen Prinzips ohne Sanktionen akzeptiert. Derjenige kann jederzeit wieder mitkommen, wenn er möchte. Wer komplett aussteigen will, muss dies dem Rat bekannt geben. Dann wird er auch von der Mitgliederliste gelöscht. Einzig inaktive Adelige und Amtsinhaber müssen dies bekanntgeben, wenn sie nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Da wir niemandem die Verantwortung für Minderjährige aufzwingen wollen, ist ein Beitritt erst ab 18 Jahren gestattet. In Sonderfällen kann vom Rat eine Ausnahme gemacht werden, sofern sich für die minderjährige Person ein genereller Verantwortlicher findet. Dies bedarf der Erlaubnis des Erziehungsberechtigten.

Jeder ist verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Sollte jemand beim Konsum von Drogen, Diebstahl oder Schlimmerem erwischt werden, führt dies automatisch zum Ausschluss.

Wenn sich jemand bereits in einem anderen Mittelalterverein befindet, kann er auch gerne unserer Gemeinschaft beitreten, sofern Einverständnis des anderen Vereins vorliegt. Da wir uns als Interessengemeinschaft sehen und nicht als klassischen Mittelalterverein. Kein Mitglied wird sich gemeinschaftlichen Entscheidungen, die im Kapitel beschlossen wurden, entgegensetzen, auch wenn er dagegen gestimmt hat. Mehrheitsbeschlüsse sind von allen Mitgliedern mit voller Unterstützung mitzutragen.

Ein Verstoß gegen diese Regeln ist sofort einem Adeligen und im weiteren Verlauf dem Rat zu melden. Das Mitglied hat sich in diesem Fall vor den Rat zu verantworten. Je nach Schwere des Vergehens kann das Mitglied verwarnt, suspendiert oder aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.

Marktfahrten mit Lager

Prinzipiell ist es jedem Mitglied erlaubt, mit dem Lager der Gemeinschaft auf einen Markt zu fahren. Allerdings müssen hier folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:

Finanzierung

Es werden keine Mitgliedsbeiträge mehr eingehoben. Stattdessen wird bei dem jeweiligen Kapitel eine benötigte Neuanschaffung und deren Kosten vorgestellt. Jedes Mitglied kann dann auf freiwilliger Basis eine Spende für diese Anschaffung tätigen. Dies läuft folgendermaßen ab: Sobald sich jemand bereit erklärt, einen gewissen Betrag zu spenden, tut das Mitglied dies verbindlich. Vorerst wird der Betrag und das Mitglied vom Kassier vermerkt. Sobald sich genügend Mitglieder gemeldet haben und der gesamte Betrag in Form von Spenden aufgebracht werden kann, überweisen die Mitglieder den Betrag an den Kassier, und der Verein beschafft dann die entsprechende Anschaffung. Da es sich hier um eine Spende handelt, geht die Anschaffung sofort in den Besitz des Vereins über.

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