Regeln

Solange man sich im mittelalterlichen Sein befindet, ist der Schwur der Grafschaft zu befolgen:

  • Wir schwören unserem Lehnsherren und unserem Kaiser ewige Treue.
  • Wir schwören, die Gemeinschaft nach außen würdevoll zu repräsentieren.
  • Wir schwören, uns an alle Regeln dieser Gemeinschaft zu halten.
  • Wir schwören, die Gemeinschaft mit all unseren Fertigkeiten zu unterstützen.
  • Wir schwören, alle Mitglieder der Gemeinschaft zu unterstützen, zu achten und zu respektieren.
  • Wir schwören, auf Befehl zu den Waffen zu greifen und diese Gemeinschaft bis zum letzten Atemzug zu verteidigen.

Jedes Mitglied ist dazu angehalten, sich an der Kommunikation in seinem jeweiligen Gebiet zu beteiligen, selbst wenn es nur eine Absage wie „Sry, kann leider nicht“ ist.

Es ist nochmals zu erwähnen, dass jedem – intern wie extern – mit Respekt und Freundlichkeit zu begegnen ist. Unsere Gemeinschaft kennt die Wörter Ehre, Ehrlichkeit, Loyalität, Aufrichtigkeit und Respekt und lebt diese. Ebenso ist darauf zu achten, dass man sich benimmt und den Verein und die Gemeinschaft nicht in Verruf bringt, insbesondere durch Beleidigungen anderer Vereine oder Mitglieder oder übermäßigen Alkoholkonsum usw.

Wenn jemand länger abwesend ist oder nicht mehr mitfährt bzw. inaktiv ist, wird dies gemäß unseres offenen Prinzips ohne Sanktionen akzeptiert. Derjenige kann jederzeit wieder mitkommen, wenn er möchte. Wer komplett aussteigen will, muss dies dem Rat bekannt geben. Dann wird er auch von der Mitgliederliste gelöscht. Einzig inaktive Adelige und Amtsinhaber müssen dies bekanntgeben, wenn sie nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Da wir niemandem die Verantwortung für Minderjährige aufzwingen wollen, ist ein Beitritt erst ab 18 Jahren gestattet. In Sonderfällen kann vom Rat eine Ausnahme gemacht werden, sofern sich für die minderjährige Person ein genereller Verantwortlicher findet. Dies bedarf der Erlaubnis des Erziehungsberechtigten.

Jeder ist verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Sollte jemand beim Konsum von Drogen, Diebstahl oder Schlimmerem erwischt werden, führt dies automatisch zum Ausschluss.

Wenn sich jemand bereits in einem anderen Mittelalterverein befindet, kann er auch gerne unserer Gemeinschaft beitreten, sofern Einverständnis des anderen Vereins vorliegt. Da wir uns als Interessengemeinschaft sehen und nicht als klassischen Mittelalterverein. Kein Mitglied wird sich gemeinschaftlichen Entscheidungen, die im Kapitel beschlossen wurden, entgegensetzen, auch wenn er dagegen gestimmt hat. Mehrheitsbeschlüsse sind von allen Mitgliedern mit voller Unterstützung mitzutragen.

Ein Verstoß gegen diese Regeln ist sofort einem Adeligen und im weiteren Verlauf dem Rat zu melden. Das Mitglied hat sich in diesem Fall vor den Rat zu verantworten. Je nach Schwere des Vergehens kann das Mitglied verwarnt, suspendiert oder aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.

Marktfahrten mit Lager

Prinzipiell ist es jedem Mitglied erlaubt, mit dem Lager der Gemeinschaft auf einen Markt zu fahren. Allerdings müssen hier folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:

  • Es muss mindestens 1 Stabsamtsträger dabei sein, der für das Lager verantwortlich ist. Vorzugsweise sollte dies der Lageroffizier übernehmen.
  • Dieser muss sich mit den Veranstaltern in Verbindung setzen und sich anmelden oder jemanden bestimmen, der dafür verantwortlich ist.
  • Es müssen sich mindestens 2 Personen finden, die das gesamte Wochenende mitfahren und beim Auf- und Abbauen helfen.
  • Alle Lagerteile müssen abgeholt und wieder zurückgebracht werden. Diese werden von einem der Ratsmitglieder aufbewahrt. Es wird empfohlen, dass alle Beteiligten das Lager vorab mindestens einmal aufgebaut haben, damit sie wissen, wie das funktioniert.
  • Ebenso muss vor jeder Abholung in Anwesenheit eines Ratsmitgliedes geprüft werden, ob alle Teile vorhanden sind.
  • Wenn das Lager zurückgebracht wird, muss ebenfalls von einem Ratsmitglied zeitnah geprüft werden, ob das Lager verständig und unversehrt ist. Eventuelle Verbrauchsmaterialien müssen von den lagernden Personen ersetzt werden, und eventuelle Nacharbeiten sind von den Personen, die gelagert haben, zu leisten (z.B. Trocknen von Zelten usw.).
  • Der Rat muss rechtzeitig über die Lagerung informiert werden.
  • Bevor der Veranstalter angeschrieben wird, muss der Rat wissen, wer sich für Auf- und Abbau gemeldet hat und wer Lagerhauptmann ist.
  • Sobald ein OK vom Veranstalter eingetroffen ist, müssen alle Dokumente zur Aufbewahrung an den Chronisten gesendet werden.
  • Bei Beschädigungen des Lagers haften alle beteiligten Personen zu gleichen Anteilen, es sei denn, jemand nimmt die Schuld auf sich. Die Teile müssen generell entweder von den Verantwortlichen repariert oder durch gleichwertige oder bessere Teile ersetzt werden.
  • Ausgenommen von Punkt 1 und 3 sind einzelne Lagergegenstände wie z.B. ein Zelt in Absprache mit dem Rat. Sämtliche anderen Punkte sind auch bei der Ausleihe von einzelnen Gegenständen gültig.

Finanzierung

Es werden keine Mitgliedsbeiträge mehr eingehoben. Stattdessen wird bei dem jeweiligen Kapitel eine benötigte Neuanschaffung und deren Kosten vorgestellt. Jedes Mitglied kann dann auf freiwilliger Basis eine Spende für diese Anschaffung tätigen. Dies läuft folgendermaßen ab: Sobald sich jemand bereit erklärt, einen gewissen Betrag zu spenden, tut das Mitglied dies verbindlich. Vorerst wird der Betrag und das Mitglied vom Kassier vermerkt. Sobald sich genügend Mitglieder gemeldet haben und der gesamte Betrag in Form von Spenden aufgebracht werden kann, überweisen die Mitglieder den Betrag an den Kassier, und der Verein beschafft dann die entsprechende Anschaffung. Da es sich hier um eine Spende handelt, geht die Anschaffung sofort in den Besitz des Vereins über.