Regeln

Solange man sich im Mittelalterlichen Sein befindet ist der Schwur der Grafschaft zu befolgen.

Wir schwören unseren Lehnsherren  und unseren Kaiser ewige Treue.

Wir schwören die Gemeinschaft nach außen, würdevoll zu repräsentieren.

Wir schwören uns an alle Regeln dieser Gemeinschaft zu halten.

Wir schwören  die Gemeinschaft mit all unseren Fertigkeiten zu unterstützen.

Wir schwören alle Mitglieder der Gemeinschaft zu unterstützen, zu achten, und zu Respektieren.

Wir schwören auf Befehl zu den Waffen zu greifen,

und diese Gemeinschaft bis zum Letzen Atemzuge zu verteidigen.

Jedes Mitglied ist dazu Angehalten sich an der Kommunikation in Ihren jeweiligen Gebiet zu beteiligen, und wenn dies auch nur aus einen „Sry kann leider nicht“ besteht.

Nochmals erwähnt ist das insbesondere Intern aber auch extern jeden mit Respekt und Freundlichkeit zu begegnen ist. Unsere Gemeinschaft kennt die Wörter Ehre/Ehrlichkeit, Loyalität, Aufrichtigkeit und Respekt, und lebt diese. Ebenso ist darauf zu achten das man sich benimmt und den Verein und die Gemeinschaft nicht in Verruf bringt. Insbesondere durch Beleidigungen anderer Vereine bzw. Mitglieder oder übermäßigen Alkoholkonsum etc.

Wenn jemand länger Abwesend ist oder nicht mehr mit fährt bzw. Inaktiv ist, wird dies gemäß unseres offene Prinzips so ohne Sanktionen akzeptiert, derjenige kann jederzeit wieder mitkommen wenn er möchte. Wer Komplett aussteigen will muss dies den Rat bekannt geben. Dann wird er auch von der Mitgliederliste gelöscht.

Einzig Inaktive Adelige und Amtsinhaber müssen dies Kundtun wenn sie nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Da wir niemanden zumuten wollen die Verantwortung für Minderjährige zu übernehmen ist ein Beitritt erst ab 18 Jahren gestattet. (In Sonderfällen kann vom Rat eine Ausnahme gemacht werden, sofern sich für die minderjährige Person ein generellerer Verantwortlicher findet. Das bedarf einer Erlaubnis des Erziehungsberechtigten.)

Jeder ist Verpflichtet sich an die geltenden Gesetze zu halten. Sollte jemand beim Konsum von Drogen, Diebstahl, oder schlimmeren erwischt werden führt dies automatisch zum Ausschluss.

Wenn sich jemand schon in einen anderen Mittelalterverein befindet, kann er von unserer Seite auch gerne dieser Gemeinschaft beitreten. Da wir uns als Interessengemeinschaft sehen, und nicht als klassischer Mittelalterverein. Einzige Voraussetzung ist ein Einverständnis des anderen Vereines.

Kein Mitglied wird sich gemeinschaftlichen Entscheidungen die im Kapitel beschlossen worden sind entgegensetzen, auch wenn er dagegen gestimmt hat. Mehrheitsbeschlüsse sind von allen Mitgliedern mit voller Unterstützung mitzutragen.

Ein Verstoß gegen diese Regeln ist sofort einen Adeligen und in weitere folge den Rat zu melden. Das Mitglied hat sich in den Fall vor den Rat zu verantworten. Je nach Härte des Vergehens kann das Mitglied verwarnt, Suspendiert oder  aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.

Marktfahrten mit Lager

Prinzipiell ist es jedem Mitglied erlaubt mit dem Lager der Gemeinschaft auf einen Markt zu fahren. Allerdings müssen hier folgende Rahmenbedingungen eingehalten werden:

Es muss min. 1 Stabsamtsträger dabei sein der für das Lager verantwortlich ist vorzugsweise sollte dies der Lageroffizier übernehmen.

Dieser muss sich mit den Veranstalter in Verbindung setzen und sich anmelden, oder jemanden bestimmen der dafür verantwortlich ist.

Es müssen sich min. 2 Personen finden die das gesamte Wochenende mitfahren und beim auf und abbauen helfen.

Alle Lagerteile müssen abgeholt und wieder zurück gebracht werden. Diese werden von einen der Ratsmitglieder aufbewahrt. Es wird empfohlen das alle Beteiligten das Lager vorab mindestens 1x Aufgebaut haben damit man in etwa weiß wie das funktioniert.

Ebenso muss vor jeder Abholung in Beisein eines Ratsmitgliedes geprüft werden ob alle Teile vorhanden sind.

Wenn das Lager zurück gebracht wird, wird ebenfalls von einen Ratsmitglied zeitnah Geprüft ob das Lager verständig und unversehrt ist. Eventuelle Verbrauchsmaterialien müssen von den lagernden Personen ersetz werden, und eventuelle Nacharbeiten sind von den Personen die gelagert haben zu leisten (z.B. Trocknen von Zelten usw.)

Der Rat muss Rechtzeitig über die Lagerung informiert werden.

Bevor der Veranstalter angeschrieben wird muss der Rat wissen wer sich für auf und abbau gemeldet hat und wer Lagerhauptmann ist.

Sobald ein ok vom Veranstalter eingetroffen ist, müssen alle Dokumente zur Aufbewahrung an den Chronisten gesendet werden.

Bei Beschädigungen des Lagers haften alle beteiligten Personen zu gleichen Anteilen. Außer es nimmt jemand die Schuld auf sich. Die Teile müssen generell entweder von den Verantwortlichen Repariert oder durch gleichwertige oder bessere Teile ersetz werden

Ausgenommen von Punkt 1 und 3 sind einzelne Lagergegenstände wie z.B. ein Zelt in abspreche mit den Rat. Sätliche anderen Punkte sind auch bei den ausleihen von einzelnen Gegenständen gültig.

Finanzierung

Es werden keine Mitgliedsbeiträge mehr eingehoben. Stattdessen wird bei dem jeweiligen Kapitel eine benötigte Neuanschaffung und deren Kosten Vorgestellt. Jedes Mitglied kann dann auf freiwilliger Basis eine Spende für diese Anschaffung tätigen. Dies läuft Folgender maßen ab. Sobald sich jemand bereit erklärt einen gewissen Betrag zu spenden tut das Mitglied dies Verbindlich. Vorerst wird der Betrag und das Mitglied vom Kassier vermerkt. Sobald sich genügen Mitglieder gemeldet haben und der gesamte Betrag in Form von Spenden aufgebracht werden kann, überweisen die Mitglieder den Kassier den Betrag und der Verein Beschafft dann die entsprechende Anschaffung. Da es sich hier um eine Spende handelt, geht die Anschaffung sofort in den Besitz des Vereins über.